Wenn Sie unter psychischen Beschwerden leiden, dann können Sie den Kontakt mit mir aufzunehmen. Seit 01.07.2024 gibt es die Möglichkeit einer psychotherapeutischen Sprechstunde für Privatpatienten, in der wir gemeinsam besprechen können, welche Therapie für Sie geeignet ist (z.B. Akutbehandlung oder Kurzeittherapie). Als privat Krankenversicherter Patient sollten Sie Ihre Krankenkasse vorher fragen, welche Konditionen für Psychotherapie Sie in Ihrem Vertrag haben (wie viele Sitzungen pro Jahr; muss ein Antrag für Kurzzeittherapie gestellt werden) und wie viele probatorische Sitzungen Ihr Versicherungstarif beinhaltet. Diese Probesitzungen ermöglichen es Ihnen zu prüfen, ob Sie bei mir Therapie machen wollen - und mir, ob ich dafür das geeignete Methodenrepertoire zur Verfügung stellen kann.
Kosten für Privatpatienten und Selbstzahler:
Die psychotherapeutischen Leistungen werden nach § 2 Abs. 1 der Gebührenordnung für Psychotherapeuten GOP berechnet. Seit dem 01.07.2024 gilt folgende Abrechnungsempfehlung zur Analogabrechnung neuer Psychotherapeutischer Leistungen der Bundesärztekammer, der Bundespsychotherapeutenkammer, des Verbandes der Privaten Krankenversicherung und der Beihilfestellen.
Bei Ihrer PKV
können Sie erfragen, ob sie sich diesen Empfehlungen angeschlossen hat.
Psychotherapeutische Sprechstunde (max. 3x): 812a 2,3fach 50min = 134,06 Euro
Akutbehandlung (max.12 Sitzungen): 812a 2,3fach 50min + Befund 801a 2,3fach 33,52 = 167,58 Euro
Kurzzeittherapie (max.24 Sitzungen): 812a 2,3fach 50min + Befund 801a 2,3fach 33,52 = 167,58 Euro
Kosten für BG-Patienten:
Wenn Sie einen Arbeits- oder Wegeunfall hatten, dann fragen Sie Ihre Unfallkasse, ob Sie probatorische Sitzungen machen können. Ist das der Fall, dann können Sie sich über das Kontaktformular zur Terminvereinbarung melden. Die durchgeführten Sitzungen rechne ich direkt mit Ihrer Berufsgenossenschaft ab, so dass Ihnen keine Kosten
entstehen.